FH Bochum — FB 2, Bauingenieurwesen
Seite 20
Grundlagen CAD - Einführung in AutoCAD LT
Zeichenbefehle
3.5.2 Linearbemaßung
Linearbemaßungen sind Bemaßungen von Längen. Die häufigsten Arten der Längenvermaßung sind
„horizontal“, „vertikal“ und „ausgerichtet“. Üblicherweise beginnt eine Vermaßung mit der Wahl zweier
Bezugspunkte. Diese sind die Anfangspunkte der Maßhilfslinien. Anschließend ist die Position der Maßli-
nie zu bestimmen. Die folgenden Vermaßungen können sich auf die erste Vermaßung beziehen, wobei
zwischen einer gemeinsamen Basislinie oder einer Weiterführung der Maßkette gewählt werden kann (siehe
Skript T2, Zeichnen 10).
Beispiel 1 — Linearbemaßung:
1. Einstellungen des Bemaßungsstils
Einstellung
Wert
Maßlinie
Textrand
Basislinienabstand (Basislinien-
inkrement)
5
12
Maßpfeile
Typ
Pfeilgröße
Maßlinienverlängerung
Strich
2.5
5
Textposition
(Text-)Höhe
Horizontal
Vertikal
Ausrichtung
8
Vorgabe
zentriert
auf Maßlinie, innen
Textformat
Längenskalierung
Rundung
1
0
Hilfslinien
Hilfslinie über Maßlinie
Abstand zum Objekt
7.5
5
Einheitensteuerung Genauigkeit
0.00
Dezimal
Skalierung und Far-
ben
Globaler Skalierfaktor (Objekt-
skalierung)
1
1
2. Basislinienvermaßung — horizontal
a) Menüfolge „Zeichnen Linearbemaßung horizontal“
b) Anfangspunkt „A“ der ersten Hilfslinie wählen
(Objektfang: Schnittpunkt!)
c) Anfangspunkt „B“ der zweiten Hilfslinie wählen
d) Lagepunkt „M“ der Maßlinie wählen („freihändig“)
e) Von AutoCAD ermittelten Maßtext („49“) bestätigen
f) Menüfolge „Zeichnen Linearbemaßung Basislinie“
g) Vorhandene Bemaßung anklicken
h) Anfangspunkt „C“ der zweiten Hilfslinie wählen
i) Für die Bemaßungen „A“-„D“ und „A“-„E“ sind die
Schritte f) bis h) sinngemäß zu wiederholen.
BEMB1A.DWG
1
Die Frage, ob es sinnvoller ist, Längenskalierung oder Objektskalierung zu verwenden, hängt sehr von persönlichen
Vorlieben ab. Vorteil der Längenskalierung ist, daß direkt im späteren Papiermaßstab gezeichnet werden kann. Auto-
CAD rechnet alle Bemaßungen um. Vorteil der Objektskalierung ist, daß immer im Maßstab 1:1 gearbeitet werden
kann. Weitere Hinweise siehe Abschnitt 5.6 auf Seite 46.
Home
Seite 01
Seite 02
Seite 03
Seite 04
Seite 05
Seite 06
Seite 07
Seite 08
Seite 09
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Seite 31
Seite 32
Seite 33
Seite 34
Seite 35
Seite 36
Seite 37
Seite 38
Seite 39
Seite 40
Seite 41
Seite 42
Seite 43
Seite 44
Seite 45
Seite 46
Seite 47
Seite 48
Seite 49
Seite 50
Seite 51
Seite 52
Seite 53
Seite 54
Seite 55
Seite 56
Seite 57
Seite 58
Seite 59
Seite 60