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Spaß mit Webfaking

Wer schon immer einmal seinen Namen auf den Titelseiten der großen Onlinemagazine stehen sehen wollte, es jedoch bisher partout nicht schaffte, irgendeinen einschlägigen Starreporter auf sich aufmerksam zu machen, surft nun einfach seine Lieblingsmeldung im Web an, gibt

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gefolgt von einem Druck auf die Entertaste in der Adresszeile des Browsers ein und kann nun nach Herzenslust den Text der Webseite verbessern.

Vom hohen Quatschfaktor mal abgesehen zeigt diese Methode vor allem, wie nahe bei null die Beweiskraft von Bildschirmfotos im Internet ist.

Raubabmahner sind Verbrecher

Der Brief der angeblichen Tanja Nolte-Berndel
Partylaune verbreitet gerade quer durch die Republik die Meldung, dass ein ganz bestimmter Anwalt aus München endlich zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Da ich schon seit vielen Jahren hoffe, dass die, die ich verdächtige, daran beteiligt gewesen zu sein, mir 1992 unter dem Namen Tanja Nolte-Berndel mehrere Disketten abgeschwindelt zu haben, endlich angemessen bestraft werden, erfüllt mich das Urteil durchaus mit später Genugtuung. Ich hoffe sehr, dass es bald rechtskräftig und vollstreckt wird. Um übrigens nicht den Eindruck zu erwecken, das alles habe irgendwas mit der Überschrift zu tun: das deutsche Strafrecht kennt weder den Begriff des "Raubabmahners" (obwohl ich ihn sehr treffend finde) noch ist man bei 14 Monaten Haft automatisch ein Verbrecher (dazu gehören 12 Monate Mindeststrafmaß).