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Und es geschah …

Vor ein paar Tagen postete ich auf Google+ ein Foto von mir, das etwas tat, was Fotos von mir üblicherweise nicht zu tun pflegen: es wurde viral. Innerhalb von wenigen Tagen wurde es tausendfach geteilt und noch öfter geklaut, unter falschem Namen und in schlechterer Qualität wieder hochgeladen und weiterkopiert. Dass das unter anderem ausgerechnet über einen Webauftritt einer politischen Gruppierung geschah, die ich bisher immer als Sprecher für die Rechte der Urheber wahrgenommen hatte, fand ich sehr ernüchternd. Ernüchternd war für mich auch, welch unklare Vorstellungen viele Nutzer sozialer Netzwerke vom Urheberrecht haben. Das ging hin bis zu Beschimpfungen, ich hätte doch das Bild als urheberrechtlich geschützt kennzeichnen müssen, damit es nicht wild weiterkopiert würde. Äh, nein, hätte ich nicht. Ein Foto ist immer durch das Urheberrecht geschützt und darf niemals einfach weiterkopiert werden. Aber egal, abgesehen von den Fällen, wo wirklich unerträglich schlechte Kopien geteilt wurden oder falsche Urheberangaben gemacht wurden, ließ ich die Kopierenden gewähren.

Eines jedoch störte mich wirklich: dass nämlich das Bild einen Rechtschreibfehler enthält. Ich hatte für das Bild den Font „Libris“ aus der GNU/Linux-Distribution Ubuntu verwendet. Dieser Font hat dummerweise in der von Ubuntu 13.10 verwendeten Version 0.20090423-2 einen etwas skurrilen Bug bei seinen Ligaturen. Jedes geschriebene Doppel-s wird vom Font als „ß“ dargestellt – selbst bei Wörtern wie „Aussehen“, was ein wenig dämlich „außieht“. Die neueste Version des Fonts hat den Bug nicht mehr, sodass nun auch eine korrekte Fassung des Bildes möglich ist.

St. Hedwig in Paderborn bei Nacht

Der Text „Und es geschah also, dass zu jener Zeit des Jahres alle Söhne und Töchter an die Stätte ihrer Geburt zurückkehrten, damit sie die IT-Probleme ihrer Eltern richteten.“ geht dabei auf einen Tweet von Tim Robinson zurück: „And it came to pass, at that time of year, sons & daughters would return to their place of birth to sort their parents IT problems out...“

Tweet: Tim Robinson @RAeSTimR And it came to pass, at that time of year,  sons & daughters would return to their place of birth to sort their parents IT problems out...

Völlig unnötigerweise, aber auf vielfachen Wunsch, ist nun auch ein Urheberrechtshinweis im Foto enthalten. Wer’s braucht …

Stadt Duisburg veröffentlicht "43 Loveparade Geheimdokumente" durch Einstweilige Verfügung

Die Stadt Duisburg veröffentlicht gerade weltweit ein Gutachten einen Zwischenbericht samt sämtlicher Anhänge zu den Vorgängen rund um die tödliche Katastrophe bei der diesjährigen Loveparade. Zur Maximierung der Verbreitung nutzt sie den bekannten Streisandeffekt.

Das funktioniert so: eine von der breiten Öffentlichkeit bisher kaum beachtete Website, die das zu veröffentlichende Material zur Verfügung stellt (43 PDF-Dateien mit Anhängen), wird durch eine Anwaltskanzlei per Einstweiliger Verfügung daran gehindert, weil das Anbieten der Anhänge angeblich gegen das Urheberrecht verstoße. Die gerichtliche Aktion führt dazu, dass die Dateien innerhalb kürzester Zeit anderenorts auftauchen, beispielsweise auf Indymedia, diversen Torrents und einer Webseite des Deutschen Journalistenverbandes.

Resultat: die PDF-Dateien werden nun als "43 Loveparade Geheimdokumente" tausendfach gelesen und weiterverbreitet.

Die Ursprungsseite xtranews.de hat jetzt einen Spendenaufruf gestartet, um die vermutlich entstehenden Kosten in Höhe von rund 7.500 Euro wieder hereinzubekommen.

Und Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland braucht wohl dringend mal einen fähigen PR-Berater, solange er noch im Amt ist.

Zum Weiterlesen:
Pottblog: Adolf Sauerland (CDU), Duisburgs Oberbürgermeister, mahnt Blog wegen der Veröffentlichung von Loveparade-Gutachten ab
Augsburger Allgemeine: Loveparade – Duisburgs OB Sauerland mahnt Blogger ab
Netzpolitik.org: Loveparade – Stadt Duisburg untersagt Blog Veröffentlichung von Dokumenten
Lawblog: Der erbärmliche Oberbürgermeister

Raubabmahner sind Verbrecher

Der Brief der angeblichen Tanja Nolte-Berndel
Partylaune verbreitet gerade quer durch die Republik die Meldung, dass ein ganz bestimmter Anwalt aus München endlich zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Da ich schon seit vielen Jahren hoffe, dass die, die ich verdächtige, daran beteiligt gewesen zu sein, mir 1992 unter dem Namen Tanja Nolte-Berndel mehrere Disketten abgeschwindelt zu haben, endlich angemessen bestraft werden, erfüllt mich das Urteil durchaus mit später Genugtuung. Ich hoffe sehr, dass es bald rechtskräftig und vollstreckt wird. Um übrigens nicht den Eindruck zu erwecken, das alles habe irgendwas mit der Überschrift zu tun: das deutsche Strafrecht kennt weder den Begriff des "Raubabmahners" (obwohl ich ihn sehr treffend finde) noch ist man bei 14 Monaten Haft automatisch ein Verbrecher (dazu gehören 12 Monate Mindeststrafmaß).